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Seminare zum AGG (jeweils 1 Tag) führen wir nur als Inhouse-Seminar durch.
Beachten Sie, daß alle Arbeitgeber nach dem AGG verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter zum AGG zu schulen (ausnahmslos). Ein Pflichtverstoss hier kann sich schnell in einem Arbeitsgerichtsprozess, auch wenn es dabei um einen andersgearteten -vermeintlichen- Verstoss gegen das AGG geht, nachteilig auswirken.
Kosten : Zur Inhouse-Seminar-Kostenanfrage gelangen Sie .... hier).